Bundesnetzagentur leitet 77 Verfahren wegen schleppendem Smart‑Meter‑Ausbau ein
Regulierer setzt Sanktionen gegen Unternehmen durch, die gesetzliche Rollout‑Ziele nicht erfüllen
Bonn – Die Bundesnetzagentur hat ein deutliches Signal an Energieversorger gesendet und 77 Verfahren gegen Messstellenbetreiber eröffnet, die ihre Pflichten beim Einbau intelligenter Stromzähler nicht erfüllen. Die Behörde macht damit Druck, weil der Smart‑Meter‑Rollout in Deutschland seit Jahren hinter den Zielen zurückbleibt.
Nach Angaben der BNetzA sind vor allem kleinere und mittelgroße Anbieter betroffen, die die vorgeschriebene Quote von 20 % bis Ende 2025 noch nicht erreicht haben. Laut Präsident Klaus Müller sind intelligente Messsysteme zentral für die Digitalisierung des Stromnetzes und damit für die Energiewende. «Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen», erklärte Müller. Die betroffenen Anbieter können in Anhörungen Stellung nehmen; im Anschluss prüft die Behörde mögliche Zwangsgelder, die an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen angepasst werden sollen.
Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme bildet das Messstellenbetriebsgesetz. Demnach müssen Messstellenbetreiber bis Ende 2025 mindestens 20 % der Verbraucherzähler mit Smart‑Metern ausstatten. Langfristig sieht das Gesetz vor, bis 2032 rund 90 % der Pflichtfälle zu versorgen. Smart‑Meter liefern Echtzeitdaten, die Netze flexibler und stabiler machen, die Integration erneuerbarer Energien erleichtern und Verbrauchern die Nutzung dynamischer Stromtarife ermöglichen.
Der aktuelle Stand zeigt jedoch einen erheblichen Rückstand: Nur rund 2 Millionen von etwa 54 Millionen Messlokationen sind bisher mit Smart‑Metern ausgerüstet, das entspricht knapp 3,8 %. Im europäischen Vergleich liegen Länder wie Italien, Spanien, Schweden und Frankreich deutlich vorn, dort sind intelligente Zähler vielfach Standard.
Parallel zu den Durchsetzungsmaßnahmen der BNetzA hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche Reformpläne für kleine Photovoltaikanlagen vorgelegt. Demnach soll die feste Einspeisevergütung für Anlagen bis 25 kWp entfallen und Betreiber zur Direktvermarktung an der Strombörse verpflichtet werden. Praktisch setzt Direktvermarktung jedoch in der Regel eine kontinuierliche, belastbare Messung voraus – die technische Basis hierfür liefern überwiegend Smart‑Meter. Kritiker warnen, dass die Novelle ohne ausreichenden Rollout intelligenter Zähler Investitionen in neue Dachanlagen hemmen und die Marktfähigkeit von Solarstrom beeinträchtigen könnte.
Die Bundesnetzagentur kündigte an, die Entwicklung weiter streng zu überwachen. Ob die neuen Verfahren den Rollout tatsächlich beschleunigen, wird von der Reaktion der betroffenen Anbieter und möglichen Sanktionen abhängen. Für den weiteren Verlauf sind zunächst die Anhörungen und die anschließenden Entscheidungen der Behörde entscheidend.

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