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Energie-Wochenrückblick KW 40: Kosten steigen, neue Praxisregeln für Gebäudeautomation und F‑Gase kommen 2027

07. Oktober 2026

Steigende Kosten und neue Regeln verlangen jetzt Entscheidungen

Der Oktober hat mit Entscheidungen begonnen, die unmittelbar das Budget und die Technikplanung für 2027 beeinflussen. Vorläufige Netzentgelte, eine verbindliche Marktregelung für Speicher und Ladepunkte, ein Leitfaden zur Cybersicherheit in der Gebäudeautomation, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz sowie die nächste Restriktion bei F‑Gasen markieren die Schwerpunkte der Kalenderwoche 40.

Netzentgelte und Abgaben: Belastung für Budgetplanung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben vorläufige Netzentgelte für 2027 veröffentlicht: im Schnitt 3,54 Cent pro Kilowattstunde nach 2,86 Cent im laufenden Jahr, ein Anstieg von knapp 24 Prozent. Der Bundeszuschuss fällt auf 5,525 Milliarden Euro und steht unter Gesetzesvorbehalt. Fehlt bis zum 7. Dezember die rechtliche Klarheit, drohen weitere Erhöhungen. Die Verteilnetzbetreiber melden ihre Werte bis 15. Oktober, die Umlagen folgen bis 25. Oktober. Für Unternehmen, Kommunen und Kliniken gewinnt die Prognose der Netzentgelte damit hohe Priorität bei der Budgetierung und Investitionsplanung.

MiSpeL-Festlegung: Speicher und Ladepunkte gemeinsam nutzen

Die Bundesnetzagentur hat die Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen. Solarstrom darf künftig gemeinsam mit Netzstrom genutzt werden, ohne die EEG-Förderung für zwischengespeicherten Photovoltaikstrom zu gefährden. Betreiber können zwischen einer Abgrenzungsvariante, typischerweise mit zwei Zählern, und einer Pauschaloption für Anlagen bis 30 kWp wählen. Netz- und Messstellenbetreiber haben Zeit bis zum 30. September 2027 für die technische Umsetzung. Für Gewerbe und Industrie wird das Messkonzept somit zur entscheidenden Wirtschaftlichkeitsfrage.

Gebäudeautomation: Leitfaden zur Cybersicherheit setzt neue Standards

Die BACnet Interest Group Europe hat die Version 02 ihres Leitfadens zur Cybersicherheit in der Gebäudeautomation veröffentlicht und zur Kommentierung freigegeben. Der Leitfaden verortet IT/OT-Sicherheitsanforderungen entlang zentraler Leistungsphasen und fordert eine strikte Trennung zwischen Office-IT, Internetzugängen und Gebäudeautomation. Netzsegmentierung, klare Rollenvergaben und abgesicherte Fernwartung müssen bereits in der Bedarfsplanung verankert werden, sonst fehlen sie in Lieferung und Abnahme.

GModG und Verfassungsbeschwerde: Gesetz bleibt in Kraft

Am 29. September reichte die Deutsche Umwelthilfe zusammen mit mehreren Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz ein. Bis zu einer Entscheidung bleibt das Gesetz unverändert in Kraft. Wichtige Praxisfolgen sind die sukzessive Einführung biogener Anteile bei neuen Gas- und Ölheizungen ab 2029 und steigende Vorgaben bis 2040. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Kommunen ist ein Abwarten keine verlässliche Strategie; qualifizierte Energieberatung und Fachplanung sichern Handlungsspielräume.

F‑Gase ab 01.01.2027: GWP‑Grenze setzt Frist für Ersatzentscheidungen

Mit Jahresbeginn 2027 tritt die nächste Stufe der F‑Gase‑Verordnung in Kraft: Kaltwassersätze bis 12 kW und Monoblock‑Wärmepumpen im Bereich über 12 bis 50 kW dürfen dann nur noch mit Kältemitteln mit einem GWP unter 150 neu in Verkehr gebracht werden. Bestandsanlagen bleiben zulässig, Ersatzbeschaffungen unterliegen jedoch der neuen Regelung. Betreiber von Kliniken, Rechenzentren und Hochschulen haben ein Quartal, um Kältemittelwahl, Aufstellungsort und Regelung gemeinsam zu planen.

Blick nach vorn

  • 12. Oktober: Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in der Fernwärme‑Musterklage gegen einen großen Anbieter.
  • 14. Oktober: Kabinettsbeschluss zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) erwartet.
  • Ende 2026: enge Frist für die EU‑Genehmigung zentraler EEG‑Änderungen.

Fazit: Die Kombination aus höheren Netzkosten, neuen Mess- und Sicherheitsanforderungen sowie regulatorischen Fristen verlangt von Betreibern und Entscheidern abgestimmte Technik‑ und Finanzplanung. Frühzeitige Fachplanung und ein überprüfbares Monitoring minimieren das Risiko teurer Nachrüstungen und unvorhersehbarer Mehrkosten.

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