Moderates Plus für Stadtwerke: TV-V gehaltserhöhung ab 1. Juni kommt, aber bleibt hinter der Vorjahreswelle zurück
Gehälter nach TV-V steigen ab 1. Juni um 1,25 Prozent
Ab 1. Juni erhalten Beschäftigte, die nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe TV-V bezahlt werden, ein weiteres Gehaltsplus von 1,25 Prozent. Die Anpassung gilt bis einschließlich März 2027 und folgt auf kräftigere Erhöhungen im Vorjahr.
Hintergrund ist das Tarifergebnis vom Frühjahr 2025: Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten sich damals auf ein mehrteiliges Paket mit Laufzeit bis März 2027 geeinigt. Anders als bei früheren Erhöhungen wurden die Beträge 2025 nicht für alle Entgeltgruppen gleich verteilt. Neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen sowie Quereinsteigende profitierten stärker, weil Verdi eine Anhebung der Startgehälter als überfällig bezeichnete. Gewerkschaftsvertreterinnen sahen damit eine jahrzehntelange Unterbewertung junger Einstiegslöhne weitgehend ausgeglichen.
Was die Zahlen in der Praxis bedeuten
Das aktuelle Plus fällt deutlich moderater aus als die Anpassungen im Juni 2025, als einzelne Gruppen bis zu 7,8 Prozent mehr bekamen. Für viele Beschäftigte handelt es sich nun um eine kleinere, aber direkte Erhöhung des laufenden Entgelts. Im Zusammenspiel mit den bereits vorgenommenen Stufenanpassungen und den besonderen Regelungen der Eingruppierung ergibt sich für die meisten Beschäftigten dennoch eine spürbare Verbesserung gegenüber dem Ausgangsniveau.
Vergleich mit anderen Branchenabschlüssen und Inflation
- TV-V (viele kommunale Stadtwerke): plus 1,25 Prozent ab 1. Juni, Laufzeit neun Monate
- AVEU (unter anderem große ostdeutsche Stadtwerke): plus 3,5 Prozent seit 1. April, Laufzeit zwölf Monate
- TG Energie (unter anderem große Energieversorger): plus 4 Prozent seit 1. Februar, Laufzeit 20 Monate
Zum Vergleich: Die Inflationsrate lag im Mai bei etwa 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit fällt die TV-V-Anpassung hinter der aktuellen Teuerungsrate zurück, während andere Tarifabschlüsse in der Branche stärkere Zuwächse erreichen.
Weitere Änderungen im TV-V
Neben dem Gehaltsplus sind weitere Punkte vereinbart worden: Ab 2027 steigt der Urlaubsanspruch um einen Tag auf insgesamt 31 Tage. Teile der Sonderzahlung, also Bestandteile des 13. Monatsgehalts, können in bis zu drei zusätzliche freie Tage umgewandelt werden. Außerdem ist freiwillig eine Arbeitszeit von bis zu 42 Stunden pro Woche möglich, allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Arbeitgebern ist es künftig zudem erlaubt, Zuschüsse etwa für Fitness, Kita oder den Nahverkehr zu gewähren.
Aussichten und Konfliktlinien
Gewerkschaften hatten sich von den Verhandlungen eine modernere Eingruppierung versprochen. Betriebsratsvertreterinnen wie Sonja Detmer von den Wuppertaler Stadtwerken kritisierten, dass die aktuelle Entgeltordnung nicht alle heute relevanten Berufe abdeckt, etwa größere IT-Bereiche oder qualifizierte Fachkräfte wie Meister und Ingenieure mit Bachelorabschluss. Nach festgefahrenen Gesprächen brach Verdi die Verhandlungen im März ab und kündigte eine kraftvolle Tarifrunde 2027 an. Bis dahin bleiben die jetzt vereinbarten Anpassungen und die zusätzlichen Regelungen die maßgeblichen Verbesserungen für die Beschäftigten vieler kommunaler Versorgungsbetriebe in Deutschland.

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