Schadensersatz in Aussicht: Musterklage gegen ExtraEnergie eröffnet Hoffnung für Zehntausende
Musterprozess gegen ExtraEnergie könnte geschädigten Kunden Rückzahlungen sichern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Namen zahlreicher Kundinnen und Kunden eine Musterfeststellungsklage gegen den Energieanbieter ExtraEnergie eingereicht. Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, im Sommer 2022 die Preise für Bestandskundinnen und Bestandskunden trotz laufender Verträge und ohne rechtliche Grundlage massiv erhöht zu haben. In Einzelfällen sollen Anhebungen von mehr als 200 Prozent zu fünfstelligen Mehrkosten geführt haben.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale könnten bundesweit mehr als 100 000 Haushalte betroffen sein. Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt den Fall als Musterverfahren; das Urteil wird für Anfang Oktober erwartet. Kommt das Gericht der Argumentation der Verbraucherschützer nach, eröffnet das Urteil die Grundlage dafür, dass betroffene Kundinnen und Kunden ihren individuellen Schaden geltend machen können.
So können Betroffene vorgehen
Wer von den Preissteigerungen betroffen ist, muss sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um an der Musterfeststellung teilzunehmen. Die Registrierung ist online und kostenfrei. Für die Eintragung sind einige Basisdaten nötig sowie eine kurze Angabe des Anspruchsgrundes. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt dafür Hilfestellungen und vorbereitete Textbausteine bereit, mit denen Betroffene prüfen können, ob ihr Fall passt und wie die Eintragung funktioniert.
- Registrierung erfolgt online beim Bundesamt für Justiz
- Nur registrierte Personen können später ihren individuellen Schaden einfordern
- Die Frist zur Anmeldung läuft nur noch kurze Zeit und muss dringend beachtet werden
Wichtig ist: Ein möglicher Anspruch auf Rückzahlungen entsteht nicht automatisch mit einem positiven Musterurteil. Betroffene müssen nach Rechtskraft des Urteils ihren konkreten Überzahlungsbetrag bei ExtraEnergie einfordern. Die Verbraucherzentralen werden in der Regel weitere praktische Hinweise geben, wie einzelne Kundinnen und Kunden dabei vorgehen sollten.
Das Verfahren richtet sich gegen Angebote von ExtraEnergie, die auch unter Marken wie ExtraGas, PrioStrom oder HitEnergie vertrieben wurden. Verbraucherschützer warnen davor, mit einer möglichen Entscheidung abzuwarten: Wer nicht rechtzeitig das Klageregister nutzt, kann an der Musterklage nicht teilnehmen und anschließend keine Ansprüche über dieses Verfahren geltend machen.

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