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Massiver Datendiebstahl trifft Stromkunden in Baden-Württemberg

17. August 2026

Daten von tausenden Stromkunden aus Baden-Württemberg von Hackern erbeutet

Hacker haben nach Angaben der Netzbetreiber Zugriff auf Kundendaten von mehreren Tausend Haushalten in Baden-Württemberg erhalten. Betroffen sind Angaben wie Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie Zählernummern und Fotos von installierten Stromzählern. Nach Aussagen der betroffenen Unternehmen sind Bankdaten offenbar nicht betroffen, dennoch bleibt das Risiko für Folgeangriffe hoch.

NetzeBW und Stuttgart Netze bestätigten den Vorfall und verwiesen auf einen Dienstleister aus dem Raum München, dessen Netz die Täter offenbar kompromittiert haben. Die kompromittierten Systeme wurden demnach für Ablese- und Montagearbeiten genutzt, weshalb auch Informationen zu neu eingesetzten modernen Stromzählern betroffen sind.

In Stuttgart wiesen die Betreiber ausdrücklich auf die Gefahr von Phishing- und Betrugsversuchen hin. Mit den erbeuteten Daten könnten Kriminelle gezielte Anrufe oder manipulative E-Mails starten, um Betroffene unter Druck zu setzen oder an weitere sensible Informationen zu gelangen. Kundinnen und Kunden sollen Misstrauen zeigen und persönliche Angaben nicht unüberlegt preisgeben.

NetzeBW erinnerte daran, dass Monteurinnen und Monteure sich mit Dienstausweisen legitimieren. Wer unsicher ist, solle die Identität der Personen nicht vor Ort überprüfen, sondern die offiziellen Kontaktwege der Netzbetreiber nutzen oder die Polizei informieren. Die betroffenen Anbieter arbeiten nach eigenen Angaben mit IT-Forensikern zusammen, um Umfang und Ursache des Angriffs weiter aufzuklären und mögliche Lücken zu schließen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher empfiehlt sich erhöhte Vorsicht: Nicht auf ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen oder Links in E-Mails reagieren, bei Anrufen keine sensiblen Daten am Telefon nennen und im Zweifel direkt bei dem bekannten Kundenservice des Netzbetreibers nachfragen. Weitere Ermittlungen laufen, die Netzbetreiber werden zu Schutzmaßnahmen und Benachrichtigungen an Betroffene verpflichtet.

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